BGHW Videoportal

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 21.02.2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Videoplattform der BGHW in der Version 5.1.8 (www.video.bghw.de).

Die BGHW ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

    Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in weiten Teilen vereinbar.

  2. Welche Teile sind nicht vollständig barrierefrei und wurden mit „teilweise erfüllt“ oder schlechter bewertet?

    • Die Programmstrukturelemente entsprechen nicht den Richtlinien für Barrierefreiheit.
    • Es existiert kein Hochkontrastmodus. Der Kontrast von Schrift und Icons ist teilweise nicht ausreichend.
    • Nicht alle Elemente können über die Tastatur gesteuert werden.
    • Nicht alle Medieninhalte sind barrierefrei zugänglich, wie zum Beispiel keine Audiotranskription oder Videos mit Untertitel vorhanden.
    • Schriftfarbe und weitere visuelle Präsentation sind nicht frei änderbar.
    • Die Erklärung zur Barrierefreiheit und die Inhalte nach §4 BITV 2.0 sind derzeit noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
    • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit und zum Feedback-Mechanismus sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

    Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Punkte und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um.

  3. Informationen in Leichter Sprache

    Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 in Leichter Sprache stehen hier bereit.

    Allgemeine Informationen zu Berufsgenossenschaften und den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie im Portal „Leichte Sprache“ der DGUV.

  4. Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

    Die Inhalte sind nach BITV Anlage 2 in Deutscher Gebärdensprache hier verfügbar.

    Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

  5. Ausblick

    Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern.

  6. Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

    Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

    M5, 7
    68161 Mannheim

    E-Mail barrierefreiheit@bghw.de

  7. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 21.02.2023 erstellt.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.02.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

  8. Schlichtungsverfahren

    Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

    Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

    Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

    Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

    Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

    Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
    bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Mauerstraße 53
    10117 Berlin

    Telefon: 030 18 527-2805
    Fax: 030 18 527-2901
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
    Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de